Der Brexit und der Zoll

Für Unternehmen, die aktuell und zukünftig Handel mit Großbritannien betreiben, stellt der Brexit eine große Herausforderung dar. Auch wenn das Ausmaß noch nicht genau bekannt ist, wird klar:

Wer weiterhin Handel mit Großbritannien betreiben will, muss sich auf einige Neuerungen in diesem Bereich einstellen.

Bei einem Austritt Großbritanniens aus der EU werden neue Anforderungen an Unternehmen gestellt, die sonst keinen Handel mit Drittländern betreiben.

Doch wie genau läuft es ab?

Was ist zu beachten, wenn ich meine Waren nun von und nach Großbritannien transportiere?

Zuerst einmal gilt es zu beachten:

Großbritannien wird nun wie ein Drittland behandelt.

Dadurch wird der Handel erschwert, eine umfangreiche Zollabwicklung wird erforderlich. Unternehmen müssen nach neuen Fachkräften suchen oder die eigenen Mitarbeiter in Zollfragen fortbilden.

Nun heißt es: Zollanmeldungen durchführen.

Doch das muss gründlich geplant und organisiert werden.

Je nach Aufwand muss das Unternehmen entscheiden,

  • ob die Zollabfertigung an einen externen Dienstleister abgegeben wird oder
  • ob die Zollformalitäten im eigenen Hause abgewickelt werden.

Da heutzutage fast alles auf dem elektronischen Weg erledigt wird, sind Unternehmen, die die Zollformalitäten selbst abwickeln möchten, gezwungen sich die passende Software zu besorgen.

Hier ist eine Anmeldung im IT-System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) erforderlich.

Außerdem ist es seit 2009 für Unternehmen, die Import und Export mit Drittstaaten betreiben, zur Pflicht geworden eine EORI-Nummer zu beantragen. Diese Nummer ist Voraussetzung, damit ein Unternehmen Zollanmeldungen durchführen kann.

Sie dient zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union.

Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, kann es auch schon losgehen. Oder nicht?

Nicht ganz!

Unabhängig davon, ob Unternehmen mit einem Zollagenten zusammenarbeiten oder die Zollformalitäten in Ihrem Hause selbst abwickeln, ist ein gewisses Grundwissen in Sachen Zollabwicklung notwendig:

  • Welche Zollverfahren muss ich kennen?
  • Gibt es Präferenzen, die anzuwenden sind? Was sind überhaupt Präferenzen?
  • Wie lauten die generellen Zollvorschriften in den beteiligten Ländern?
  • Gibt es Ein- und Ausfuhrverbote oder -genehmigungen, die zu beachten sind?
  • Nicht jede Ware kann reibungslos in ein anderes Land transportiert werden:
    • Einige Waren unterliegen lediglich Beschränkungen, andere wiederum unterliegen gar Ein-und Ausfuhrverboten und dürfen überhaupt nicht in das jeweilige Land eingeführt werden.
  • Die richtigen Warentarifnummern sind entscheidend:
    • Jede Ware ist im Zolltarif einer (Tarif-) Nummer zugeordnet. Sie beschreibt die Ware in ihren Einzelheiten und legt fest, welche Abgaben und Vorschriften für sie gelten.

Und: Wie ist in diesen Fragen Großbritannien einzustufen?

Erst wenn Ihr Unternehmen diese grundlegenden Voraussetzungen gemeistert hat, kann es richtig losgehen.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen Angelegenheiten rund um die Zollabfertigung.

Egal ob Ihr Unternehmen die Zollabfertigung selbst durchführen möchte oder uns diese wertvolle Aufgabe zu Teil wird.

  • Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und übernehmen, wenn erwünscht, die Zollabfertigungen für Ihr Unternehmen.
    => Info zur Zollabwicklung
  • Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter intensiv in diesen Themenbereichen zu schulen.
    => Info zu Zoll Seminaren

Wir hier bei First Class Zollservice arbeiten seit 1992 in der Zollbranche. Das sind 27 Jahre Know-how in der Zollabwicklung, auf die Sie zurück greifen können.

Unser regelmäßig geschultes Team aus Zollexperten steht Ihnen 24 Stunden, 7 Tage die Woche für Ihre Fragen rund um die Zollabfertigung und den Brexit mit Rat und Tat zur Seite.

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