First Class Family - die neue Marke von First Class Zollservice

Luftsicherheit-Dienstleistungen seit 1992

Die First Class Family® ist seit 1992 speziell für die Luftfrachtsicherheit zuständig. Mit unseren sechs Kompetenzmarken bieten wir Unternehmen Logistikdienstleistungen, Beratungen und Schulungen an.

Seitdem im Januar 2005 das Luftsicherheitsgesetz erlassen wurde, gab es einen Umschwung an deutschen Flughäfen: Die Sicherheitsvorkehrungen wurden stark verschärft. An Flughäfen gelten stärkere Sicherheitsregelungen für Passagiere, Personal und Gepäck. Attentate und Terroranschläge wie der vom 11.09.2001 sollen künftig mithilfe des Luftsicherheitsgesetzes verhindert werden. Die Gesetze zur Luftsicherheit sollen also das Risiko von Flugzeugentführungen und Sabotageakten so weit wie möglich ausschalten.

Hierzu wurde das Konzept der sicheren Lieferkette der Luftfracht ausgearbeitet. Unter einer sicheren Lieferkette versteht man alle Maßnahmen und Beteiligten, die den Versand von Luftfracht zum Gegenstand haben.

Für die Überwachung der sicheren Lieferkette ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Das Luftfahrt-Bundesamt übernimmt auch die Zulassung aller Unternehmen, die im Rahmen der sicheren Lieferkette mit Luftfracht arbeiten dürfen. Man spricht bei diesen Unternehmen von den „Beteiligten der sicheren Lieferkette“.

Unter den Begriff „Beteiligte der sicheren Lieferkette“ fallen

  • Bekannte Versender (bV)
  • Reglementierte Beauftragte (regB)
  • Behördlich zugelassene Transporteure
  • Reglementierte Lieferanten
  • Luftfahrtunternehmen (Airline)

Um einen der oben genannten Status zu erlangen, müssen die Antragsteller einige Hürden auf sich nehmen.

  • Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz für alle Mitarbeiter
  • Ergänzend hierzu müssen die Mitarbeiter bestimmte Schulungen absolvieren.
  • Zudem muss ein Luftfracht Sicherheitsprogramm für den jeweiligen Status geschrieben werden,
  • ein Sicherheitsbereich bestimmt werden
  • und noch vieles mehr.

Hier sind unsere Dienstleistungen konkret aufgeführt:

Sichere Transporte als reglementierter Beauftragter (regB)

Als reglementierter Beauftragter sind wir für den sicheren Transport der Güter unserer Kunden verantwortlich. Wir überprüfen, ob die Sendungen aus sicherer oder unsicherer Lieferkette stammen, sichern sie gegebenenfalls und senden sie weiter.

Des Weiteren haben wir die Möglichkeit Ihre Luftfrachtsendungen ordnungsgemäß zu verpacken und diese zum Flughafen zu transportieren. Auf Wunsch holen wir Ihre Fracht auch gerne am Frankfurter Flughafen ab und liefern sie an den Endkunden deutschlandweit aus. Wir können gewährleisten, dass all die Fracht, die wir befördern den sicheren Status hat.

Luftfrachtlager als reglementierter Beauftragter (regB)

Für das Lagern Ihrer Fracht, bieten Ihnen unsere 7 Luftfrachtlager in Raunheim, Kelsterbach, Neu-Isenburg, Büchenbeuren, und Hamburg genügend Raum. Hier können unsere Kunden Ihre Fracht auch für einen längeren Zeitraum einlagern.

Unser Lager in Raunheim ist mit knapp 3000 m² eines unserer größten. Auch unsere 3 Läger in Kelsterbach bieten mit einer Gesamtfläche von rund 4900 m², sicher genügend Raum, Ihre Fracht unterzubringen. Dort bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fracht luftfrachtgerecht zu verpacken. Unsere eigenständig durchgeführten Frachtkontrollen werden von unseren mehrfach geschulten Mitarbeitern regelmäßig überwacht.

Luftfrachtkontrollen

Zudem führen wir für Sie bei Ihren unsicheren Sendungen, die im Luftsicherheitsbereich gesetzlich vorgeschriebene Frachtkontrolle durch.

muss laut Luftsicherheitsgesetzt einer Frachtkontrolle unterzogen werden.

Mit einer mobilen KontrollStatuson können wir Frachtkontrollen bei bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort, in Ihrem Unternehmen vornehmen.

Die Fracht wird mittels Röntgenanlagen, Handsearch, Visual Check und Sniffern auf Ihre Sicherheit geprüft. Hierfür sind unsere gemäß §9a geschulten Kontrollkräfte für Fracht und Post zuständig. Als eine unserer neusten Kontrollmöglichkeit bieten wir mit unseren Sprengstoffspürhunden eine erfolgreiche Methode, Ihre Fracht bei uns sicher zu machen.

Kontrolle Bordvorräte

Bei der Kontrolle von Bordvorräten ist darauf zu achten, dass keine verbotenen Gegenstände eingeführt werden. Die Kontrolle von Bordvorräten unterliegt den zusätzlichen Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8005 der Kommission. Dadurch sollen Terroranschläge vereitelt werden

Als reglementierter Lieferant bieten wir an, Bordvorräte entsprechend zu kontrollieren.

Schulungen und Online Kurse in der Luftsicherheit

Wir bieten diverse Schulungen und Online Kurse für unsere Kunden an, welche Sie im Bereich der Luftsicherheit schulen.

Durch die Schulungen können Sie sich z.B. zum Luftsicherheitsbeauftragten oder zur Kontrollkraft für Fracht und Post qualifizieren.

Außerdem lernen Sie in unseren Schulungen etwas über generelle Informationen zu Datenschutz, Terror und jeder Menge anderer wichtiger Themen im Bereich Luftfrachtsicherheit.

Um Onlineschulungen und -kurse anbieten zu können, müssen diese vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassen und in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Auch jeder Dozent untersteht den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und wird von diesem zugelassen.

Erst mit dieser Zulassung ist es dem Unternehmen erlaubt die gewünschten Schulungen anzubieten.

Bei den Luftsicherheitsschulungen geht es vor Allem 

  • um die Sensibilisierung des Personals im Umgang mit Luftfracht sowie
  • um die sogenannte Schnittstellenkontrolle bei Übergabe von Luftfracht auf eine andere Rechtsperson (z. B. Spedition/Lager).

Gewisse Auffrischungskurse sind von Nöten, sodass das Unternehmen weiterhin mit sicherer Luftfracht agieren kann. Dies betrifft vor allem Unternehmen mit einem Status wie „Reglementierter Beauftragter“, „Zugelassener Transporteur“ oder „Bekannter Versender“. First Class arbeitet mit mehreren, eigenen behördlich zugelassene Dozenten, um die Qualität unserer Schulungen gewährleisten zu können.

Hilfe bei Zulassung als reglementierter Beauftragter

Der reglementierte Beauftrage hat unter anderem die Aufgabe durch geeignete Sicherheitskontrollen die Fracht als ,,sicher‘‘ und ,,unsicher‘‘ einzustufen. Diese Einstufung dürfen ausschließlich reglementierte Beauftragte durchführen. Sollte der reglementierte Beauftragte über genehmigte Kontrollmittel verfügen, so darf er die ,,unsichere‘‘ Fracht in ,,sicher‘‘ einstufen.

Einzig und allein Fracht, die als “sicher” eingestuft worden ist, darf in ein Flugzeug verladen werden. Um als reglementierter Beauftragter Frachtkontrollen durchführen zu dürfen, ist eine behördliche Zulassung durch das Luftfahrt Bundesamt erforderlich.

Bei der Zulassung als reglementierter Beauftragter brauchen manche Unternehmen Unterstützung. Wir stellen Dokumente und Formulare zur Verfügung, welche für das Zulassungsverfahren nützlich sind und helfen Ihnen bei Ihrer Zulassung mit folgenden Dienstleistungen:

  • Kostenlose Auskunft in Ihrem Unternehmen
  • Entlastung bei der Erstellung des Luftfrachtsicherheitsprogrammes
  • Vorbereitung auf das Zulassungsaudit
  • Begleitung beim Zulassungsaudit mit dem Luftfahrt-Bundesamt
  • Versorgung mit einem externen Luftsicherheitsbeauftragten

Hilfe bei Zulassung als bekannter Versender

Außerdem hilft unser Unternehmen Ihnen dabei die Zulassung zum bekannten Versender zu erlangen. Sendungen vom bekannten Versender können sowohl in Passagier- als auch in Nurfrachtflugzeugen befördert werden. Ihr Sicherheitsstatus lautet SPX by KC.

Wir beraten und unterstützen Unternehmen bei der LBA Zulassung oder begleiten Sie bis zum Status bekannter Versender. Wir unterstützen Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Folgend ein paar Beispiele unserer Dienstleistungen:

  • Gratis Beratungsgespräch bei Ihnen vor Ort
  • Beistand beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt-Bundesamt
  • Deutschlandweite Durchführung der angeforderten Schulungen durch eigene, zugelassene Ausbilder
  • Unterstützung durch unsere externen Luftsicherheitsbeauftragten
  • Förderung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben

Hilfe bei Zulassung als reglementierter Lieferant

Des Weiteren helfen wir Ihnen bei Ihrer Zulassung als reglementierter Lieferant.

Der reglementierte Lieferant ist wie der reglementierte Beauftragte und der bekannte Versender ein Teil der sicheren Lieferkette. Der Unterschied ist, dass er keine Luftfracht/Luftpost abfertigt, sondern mit Bordvorräten und Flughafenlieferungen arbeitet. Der regL ist somit wie der regB in der Lage, die Bordvorräte und Flughafenlieferungen vom unsicheren Status in den sicheren Status zu versetzen.

Bei der Zertifizierung zum reglementierten Lieferanten setzt das Luftfahrt Bundesamt ein Sicherheitsprogramm für reglementierte Lieferanten voraus, das wir für Sie entwickeln und anfertigen können. Während des Zulassungsaudits werden wir Ihnen zur Seite stehen und Sie begleiten.

Hilfe bei Zulassung als behördlich zugelassener Transporteur

Die Zulassung zum behördlich zugelassenen Transport ist ein relativ neues Unterfangen, welches am 4. März 2018 begonnen hat. Beim behördlich zugelassenen Transporteur ist – abgesehen von den Fahrzeugen – das Transporteur-Sicherheitsprogramm das Herzstück der Zulassung. Bei der Entwicklung und Erarbeitung des Transporteur-Sicherheitsprogramms stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Da es sich um eine behördliche Zulassung im Rahmen der sicheren Lieferkette handelt, wird auch hier ein Luftfrachtsicherheitsbeauftragter vorausgesetzt. Er ist das Bindeglied zwischen Unternehmen und Behörde.

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Erstellung des Transporteur Sicherheitsprogramms und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter nach den behördlichen Vorgaben. Zudem übernehmen wir den Schriftverkehr mit der Behörde, begleiten Sie bei der Zulassung und bei Audits durch das LBA und unterstützen Sie bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

Hier die folgenden Dienstleistungen, welche Sie je nach Bedarf in Anspruch nehmen können:

  • Erstellung des Transporteur-Luftsicherheitsprogramm
  • Unterstützung bei der Beantragung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen §7 Luftsicherheitsgesetz
  • Deutschlandweite Durchführung der geforderten Schulungen
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit der Behörde

Bei Interesse an einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch können Sie sich gerne über das Kontaktformular auf unsere Homepage an uns wenden oder Sie setzen sich telefonisch mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Interne Luftsicherheit Audits, ausgebildete Auditoren mit Zertifikat

Das interne Audit im Bereich der Luftsicherheit wird vom Luftfahrt Bundesamt vorausgesetzt einmal jährlich durchzuführen. Während des Audits prüft der Auditor die Qualität, der im Luftfracht-Sicherheitsprogramm beschrieben Prozesse und Abläufe, mittels einer sogenannten Auditcheckliste.

Die Auditoren sind in der Regel selbst in der Luftsicherheit als Luftfrachtsicherheitsbeauftragte, Betreuer oder Berater tätig und somit mit den verschiedenen Tätigkeiten vertraut. Werden während des internen Audits Fehler bzw. Mängel festgestellt, werden diese in der Auditcheckliste vermerkt und müssen innerhalb der vorgegebenen Frist durch den Luftfrachtsicherheitsbeauftragten behoben und dokumentiert werden.

First Class Family® erstellt nach erfolgtem Audit einen Auditbericht und ein Verbesserungsprotokoll womit der Sicherheitsbeauftragte des Unternehmens nochmal alle wichtigen Eckpunkte sich vor Augen halten kann.

Falls Sie noch Fragen zu einzelnen Themenbereichen oder zu einer bestimmten Schulung haben, können Sie  sich gerne an das First-Class Team wenden. Wir stehen Ihnen für Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.